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AGB I Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragspartner

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsverhältnisse zwischen „ DJ joker“ Maik Franz und ihrem Vertragspartner (Auftraggebern).

2. Vertrag

Verträge zwischen „DJ Mike_f (Joker)“ Maik Franz und ihren Auftraggebern entstehen durch

-          Annahme eines schriftlichen Angebotes

-          schriftlicher Vertrag

-          das gesprochene Wort

3. Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung

Ein Rücktritt seitens des Auftraggebers ist möglich, jedoch werden Stornokosten wie folgt berechnet:

ab 30 Tage vor der Veranstaltung : 30 % der vereinbarten Gage

ab 20 Tage vor der Veranstaltung : 50 % der vereinbarten Gage

ab 10 Tage vor der Veranstaltung : 100 % der vereinbarten Gage

Ausnahme :

Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Auftraggeber zu einem Auftrag an einem anderen Termin kommen, werden die Stornokosten gesondert geregelt.

Ein Rücktritt seitens „DJ Mike_f (Joker)“ Maik Franz ist möglich durch: Technisch bedingte Ausfälle, andere wichtige Gründe, Krankheit, Unfall, Tod;

In diesem Falle wird durch „DJ Mike_f (Joker)

“ Maik Franz Ersatz zu gleichen Konditionen wie vereinbart gestellt. Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung hat so frühzeitig wie möglich oder schriftlich zu erfolgen.

4. Preise

Preise von „DJ Mike_f (Joker)“ Maik Franz verstehen sich in Euro und erhalten auf Grund Versteuerung § 19 (1) UST keine Mehrwertsteuer. Preisänderung, Druckfehler und Irrtum vorbehalten. Es kommen am Tag der Leistung gültige Preise zur Anrechnung.

5. Haftung

Für Personen- und Sachschaden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter, soweit der Schaden nicht durch großfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch „DJ Mike_f (Joker)“ Maik Franz verursacht worden ist.

Für Schäden am Equipment und Musikdatenträgern ( Laptop Windows oder Mac ) von „DJ joker“ Maik Franz, die während einer Veranstaltung durch Gäste verursacht werden, haftet der Veranstalter.

Sofern „DJ Mike_f (Joker)“ Maik Franz durch nicht von ihr zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörung beim Veranstalter, Stromausfall oder Stromschwankungen  ect.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Auftraggeber kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückzahlung einer Zahlung.

6. Gage

Der Auftraggeber an „DJ Mike_f (Joker)“ Maik Franz, verpflichtet sich, die Vereinbarte Gage laut Vertrag bzw. mündlicher Absprache an „DJ Mike_f (Joker)“ Maik Franz in vereinbarter Form (Vorkasse, Bar bzw. Überweisung) zu zahlen. Bei der Zahlungsart Überweisung ist die Gage innerhalb 7 Tagen an „DJ Mike_f (Joker)“ Maik Franz zu entrichten, ansonsten behält es sich „DJ Mike_f (Joker)“ Maik Franz vor eine Mahngebühr von 5 % der Gage zu erheben. Bei Zahlungsart Bar, wird nach erbrachter Dienstleistung gezahlt.

7. Ende der Veranstaltung

Wie Vertraglich vereinbart.

Voraussetzung für ein vorzeitiges Veranstaltungsende sind !

Nach 7 Stunden Gästeanzahl unter 10 Personen ( Hochzeit, Firmen oder Großevents )

Nach 7 Stunden Gästeanzahl unter 5 Personen ( Geburtstage )

Die Umsetzung dieser Klausel liegt alleine im Ermessen von „DJ joker“ Maik Franz

8. GEMA

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- u. mechanische Vervielfältigungsrechte

Der Veranstalter wurde durch „DJ joker“ Maik Franz darauf hingewiesen, dass er für die Abführung der GEMA-Gebühren und die Anmeldung der Veranstaltung bei der jeweiligen Behörde selbst verantwortlich ist.

 

Infos für den Veranstalter 

Die Pflicht einer eventuell nötigen GEMA - Anmeldung wird vom Veranstalter getragen
und kann nicht auf den DJ übertragen werden.

 

Wer in Deutschland Musik in der Öffentlichkeit wiedergibt, ist damit im Normalfall Kunde der GEMA. Kunden der GEMA sind aber auch alle Veranstalter von öffentlichen Musikdarbietungen. Dazu steht im Urheberrechtsgesetz zum Begriff der Öffentlichkeit:

„Die Wiedergabe eines Werkes ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist. Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist.“

Vereinfacht heißt dies: Praktisch jede Situation im Sinne des Urheberrechts ist öffentlich, in der zwei oder mehr Personen gemeinsam Musik hören. Eine Vereinsfeier oder ein Betriebsfest beispielsweise ist deshalb öffentlich. 

Die private Party ist es dagegen nicht.

- weitere Infos unter : www.gema.de

 

9. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine dem Sinn der Bestimmungen am nächsten liegende.

10. Gerichtstand

Gerichtstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Saarlouis im Saarland. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

DJ Mike_f (Joker)

Maik Franz

Lothringer Straße 18

66787 Wadgassen

AGB`s

DJ Mike_f (Joker)
Maik Franz

AGB`s DJ joker.pdf

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